Schleswig-Holstein braucht ein Weiterbildungsförderungsgesetz

Martin Habersaat: Wer den schwarzgrünen Koalitionsvertrag liest, stolpert über feine Unterschiede in den Formulierungen

Bild: Thorsten Pfau

Anlässlich des 7. Schleswig-Holsteinischen Weiterbildungstags erklärt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Wer den schwarzgrünen Koalitionsvertrag liest, stolpert über feine Unterschiede in den Formulierungen. Auf der einen Seite ist von einem „Musikschulförderungsgesetz“ die Rede, auf der anderen von einer „Weiterbildungsstrategie“, die zunächst entwickelt und später gesetzlich normiert werden soll. Von Förderung ist da nicht die Rede, es wird jedoch ohne nicht gehen. Auch ist klar, dass Prüfaufträge und Strategieentwicklungstreffen allein nicht reichen werden. Es darf nicht alles Prozess sein, es braucht auch Ergebnisse.

Aus Sicht der SPD braucht es jetzt Folgendes:

  1.  Einen strukturierten Dialogprozess mit allen zu Beteiligenden, der innerhalb der nächsten zwei Jahre zu einem Entwurf eines Weiterbildungsförderungsgesetzes führt.
  2. Eine Verständigung über Strukturen in Grundbildung und Weiterbildung, die landesweit vorgehalten werden müssen. Dazu muss ausdrücklich eine Stärkung der nachholenden Schulabschlüsse gehören.
  3. Eine stärkere Beteiligung des Landes an der Finanzierung der Volkshochschulen im Land, die zu einer angemessenen und projektunabhängigen Grundausstattung von Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft führt und Innovationspotentiale stärkt. Kein Land gibt weniger für seine Volkshochschulen aus als Schleswig-Holstein.“

Martin Habersaat